KURZAUSSCHREIBUNG & TEILNAHMEBEDINGUNGEN
BESCHREIBUNG DER VERANSTALTUNG
Die 2. Riesling-Classic ist eine touristische Ausfahrt für klassische Fahrzeuge. Die Teilnehmerzahl iat auf 25 Fahrzeuge begrenzt.
VERANSTALTER / ORGANISATION
Lothar Bauer-Steffel
- Ansprechpartner: Sandra Karbach
- Telefon: +49(0)6773-95993-0
- Telefax: +49(0)6773-95993-57
- E-Mail: info@rheinpracht.de
- Internet: www.rieslingclassics.de
SCHIRMHERR
3 Sternekoch Dieter Müller
STRECKE
Die jeweilige Tagesstrecke führt 150km und beinhaltet zahlreiche Abschnitte mit Steigungen und Gefällen. Die Strecke besteht ausschließlich aus asphaltierten Straßen.
ZUGELASSENE FAHRZEUGE
Teilnahmeberechtigt sind alle regulär zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge.
NENNUNG
Nennungen sid schriftlich (Nennformular) oder online (www.rieslingclassics.de) möglich. Nennschluß: 30.08.2013. Es werden nur vollständige Nennungen bearbeitet. Mit der Abgabe der Nennung unterwerfen sich alle Bewerber den Bestimmungen der Teilnahmebedingungen. Die Gebühr für die Teilnahme (Fahrzeug & Bewerber) beträgt € 299,-- (inkl. gesetzl. MwSt). Jede weitere Begleitperson beträgt € 289,--. Die Teilnahmegebühr ist erst nach Erhalt der Nennbestätigung zu überweisen (Bankverbindung und Frist werden in der Nennbestätigung bekannt gegeben). Im Falle einer Stornierung ist die Rückerstattung des Nenngeldes ausgeschlossen. Folgende Leistungen sind im Nenngeld enthalten:
- Teilnahme an der 2. Riesling-Classic
- Veranstaltungsunterlagen & Roadbook
- exklusive Präsente
- diverse Eintrittsgelder
- Kaffeepausen
- Kulinarisches
- StilEchtes Abendmenü in 3 Gängen
- Weinverkostung
- Gourmet-Gala: Dieter Müllers Sterneküche "Kulinarische Kunstgenüsse in 6 Gängen"
- Champagnerempfang
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern jede Haftung für Sach- und Personenschäden ab. Mit der Abgabe der Nennung bestätigen die Teilnehmer, daß ihr Fahrzeug für die Dauer der Veranstaltung mit mind. € 500.000,-- für Personenschäden, € 1.000.000,-- für Sachschäden und € 1.000.000,-- für Vermögensschäden versichert ist. Die STVO ist unbedingt einzuhalten. Evtl. Bußgeldbescheide hat jeder Teilnehmer selbst zu tragen.
ALLGEMEINES
Der Veranstalter behält sich vor, bei Vorliegen zwingender Gründe, die Veranstaltung abzusagen (Erstattung des Nenngeldes), bzw. kurzfristige Programm- und Streckenänderungen vorzunehmen.