Hotel Garni Rheinpracht

 

Familie Bauer-Steffel

Rheinuferstrasse 105

D-56341 Kamp-Bornhofen / Rhein

 

e-Mail: info@hotelrheinpracht.de

 

 

Fon +49 6773 9598698

 

 

Unser Kontaktformular für Sie

KURZAUSSCHREIBUNG & TEILNAHMEBEDINGUNGEN

BESCHREIBUNG DER VERANSTALTUNG

Die 2. Riesling-Classic ist eine touristische Ausfahrt für klassische Fahrzeuge. Die Teilnehmerzahl iat auf 25 Fahrzeuge begrenzt.

 

VERANSTALTER / ORGANISATION

Lothar Bauer-Steffel

  • Ansprechpartner: Sandra Karbach
  • Telefon:  +49(0)6773-95993-0
  • Telefax:  +49(0)6773-95993-57
  • E-Mail:    info@rheinpracht.de
  • Internet: www.rieslingclassics.de

 

SCHIRMHERR

3 Sternekoch Dieter Müller

 

STRECKE

Die jeweilige Tagesstrecke führt 150km und beinhaltet zahlreiche Abschnitte mit Steigungen und Gefällen. Die Strecke besteht ausschließlich aus asphaltierten Straßen.

 

ZUGELASSENE FAHRZEUGE

Teilnahmeberechtigt sind alle regulär zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge.

 

NENNUNG

Nennungen sid schriftlich (Nennformular) oder online (www.rieslingclassics.de) möglich. Nennschluß: 30.08.2013. Es werden nur vollständige Nennungen bearbeitet. Mit der Abgabe der Nennung unterwerfen sich alle Bewerber den Bestimmungen der Teilnahmebedingungen. Die Gebühr für die Teilnahme (Fahrzeug & Bewerber) beträgt € 299,-- (inkl. gesetzl. MwSt). Jede weitere Begleitperson beträgt € 289,--. Die Teilnahmegebühr ist erst nach Erhalt der Nennbestätigung zu überweisen (Bankverbindung und Frist werden in der Nennbestätigung bekannt gegeben). Im Falle einer Stornierung ist die Rückerstattung des Nenngeldes ausgeschlossen. Folgende Leistungen sind im Nenngeld enthalten:

  • Teilnahme an der 2. Riesling-Classic
  • Veranstaltungsunterlagen & Roadbook
  • exklusive Präsente
  • diverse Eintrittsgelder
  • Kaffeepausen
  • Kulinarisches
  • StilEchtes Abendmenü in 3 Gängen
  • Weinverkostung
  • Gourmet-Gala: Dieter Müllers Sterneküche "Kulinarische Kunstgenüsse in 6 Gängen"
  • Champagnerempfang

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern jede Haftung für Sach- und Personenschäden ab. Mit der Abgabe der Nennung bestätigen die Teilnehmer, daß ihr Fahrzeug für die Dauer der Veranstaltung mit mind. € 500.000,-- für Personenschäden, € 1.000.000,-- für Sachschäden und € 1.000.000,-- für Vermögensschäden versichert ist. Die STVO ist unbedingt einzuhalten. Evtl. Bußgeldbescheide hat jeder Teilnehmer selbst zu tragen.

 

ALLGEMEINES

Der Veranstalter behält sich vor, bei Vorliegen zwingender Gründe, die Veranstaltung abzusagen (Erstattung des Nenngeldes), bzw. kurzfristige Programm- und Streckenänderungen vorzunehmen.